Richtlinien

Richtlinien Stadtelternausschuss Ludwigshafen (StEA-Lu)

  • Der StEA-Lu vertritt die Interessen aller Kinder in Kindertagesstätten (KiTa = Krippe, Kindergarten, Kindertagesstätten, Hort, Elterninitiativen) und der Kinder im betreuungsfähigen Alter aus Ludwigshafen am Rhein, sowie deren Eltern. Er ist bestrebt, den Standard in diesen Einrichtungen zu sichern und zu verbessern.
  • Der StEA spricht Fragen und Probleme, die im Kindertagesstättenbereich auftreten, an und führt diese in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten einer Lösung zu.
  • Der StEA ist in Angelegenheiten, die mehrere Kindertagesstätten im Gebiet der Stadt Ludwigshafen betreffen, Ansprechpartner für die Behörden (z.B. Stadtverwaltung), die unterschiedlichen Träger der Kindertagesstätten, deren Leitungen und für die Eltern und vermittelt zwischen diesen. Er berät, gibt Informationen weiter und stellt Kontakte her
  • Der StEA-Lu setzt sich für die Umsetzung eines echten Mitbestimmungsrechts der Eltern bei allen Belangen im Kindertagesstättenbereich ein.
  • Der StEA-Lu fordert die Einhaltung und Verbesserung bestehender Gesetze und Verordnungen, sowie bestehende Standards im Kindertagesstättenbereich zu sichern und weiter zu entwickeln.
  • Der StEA-Lu strebt intensive Zusammenarbeit mit anderen Kreis- und Stadtelternausschüssen in Rheinland-Pfalz sowie dem Landeselternausschuss der Kindertagesstätten mit dem Ziel einer landesweiten Vernetzung im Bereich der Kindertagesstätten an.
  • Der StEA-Lu pflegt einen stetigen Kontakt und Austausch mit dem Kindertagesstättenpersonal und den Fachberatungen, auch über Interessenverbände sowie mit den Schulen.
  • Der StEA-Lu betreibt Öffentlichkeitsarbeit.

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Der StEA wird alle zwei Jahre gewählt. Damit eine repräsentative Vollversammlung zustande kommt, ist jeder Elternausschuss der Kindertagesstätten im Gebiet der Stadt Ludwigshafen angehalten, eine(n) Delegierte(n) sowie eine(n) Stellvertreter/in zu dieser Vollversammlung zu schicken. Wählbar sind die anwesenden Eltern. Abwesende Eltern sind wählbar, wenn dem StEA eine schriftliche Zustimmung vorliegt.

Stimmberechtigt zur Wahl des StEA sind alle Eltern, deren Kinder eine Kindertagesstätte in Ludwigshafen am Rhein besuchen. Ebenfalls sind Eltern stimmberechtigt, deren Kind im laufenden Kindergartenjahr in eine Kindertagesstätte in Ludwigshafen am Rhein aufgenommen wird. Interessierte Eltern haben zwar kein Stimmrecht, können jedoch jederzeit im StEA mitwirken.

Aus dem Kreis des StEA wird der Vorstand, im Idealfall bestehend aus 7 Personen, gewählt. Es ist dabei sinnvoll, die folgenden Funktionen auf die Vorstandsmitglieder aufzuteilen (egal, wie viele es schließlich sind):

  • Zwei gleichberechtigte Sprecher/innen: präsentieren den StEA nach außen, beantworten kleinere Anfragen aus EAs, stehen im Kontakt mit der Stadtverwaltung.
  • Delegierte(r) für den Jugendhilfe-Ausschuss (JHA) und ein(e) Vertreter/in: nehmen regelmäßig an Sitzungen des JHA teil, erstellen im Anschluss eine kurze Zusammenfassung für den StEA und nehmen ggf. mit den Elternausschüssen Kontakt auf, welche von den Punkten der Tagesordnung betroffen sind.
  • Kassenwart/-wärtin: verwaltet die Gelder und erstellt einen jährlichen Kassenbericht.
  • Schriftführer/in: erstellt ein Protokoll von der StEA-Vollversammlung und stellt es den Mitgliedern im Anschluss zur Verfügung.
  • Beauftragte(r) Öffentlichkeitsarbeit: kündigt die jährliche Vollversammlung über die  Presse an und vertritt die Ansichten des StEA gegenüber der Presse.

Die Verteilung sollte flexibel und im gegenseitigen Einvernehmen innerhalb des Vorstands geregelt werden und nicht bereits Gegenstand der Vorstandswahl sein. Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt, um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten. In den Vorstand können nur Personen gewählt werden, deren Kinder zum Zeitpunkt der Wahl eine Kindertagesstätte besuchen oder im laufenden Kindergartenjahr besuchen werden.

Einmal im Jahr sollte eine StEA-Vollversammlung angestrebt werden. Nach Bedarf und bei besonderen Themen können  weitere Sitzungen von jedem Mitglied einberufen werden.

Von der Vollversammlung wird ein Protokoll angefertigt, das allen Mitgliedern des StEA zur Verfügung gestellt wird.

Die Richtlinien können geändert werden durch mindestens 50% Zustimmung der Anwesenden bei einer Versammlung.

Sitzungen des StEA sind in der Regel nicht öffentlich (für Presse, Politiker, Träger, etc.). Öffentliche Sitzungen sind jederzeit möglich.

Arbeitsgruppen sollen gebildet werden und dem StEA zuarbeiten. Hieran können alle interessierten Personen (auch Erzieher/innen, Fachberater/innen, Träger, etc.) teilnehmen.

 

Einstimmig beschlossen auf der Vollversammlung am 14.11.2018, Ludwigshafen 

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