Infos für Eltern

Hier findet Ihr eine Sammlung von Informationen und Rechtsgrundlagen zur Mitwirkungsmöglichkeiten von Eltern.

Bei vielen Eltern in den Kitas besteht Unsicherheit darüber, welche Rechte und Pflichten ein gewählter Elternausschuss hat. Nicht selten herrscht die Meinung vor, der Elternausschuss sei vor allem für die Organisation etwaiger Feste zuständig. Dass der Gesetzgeber den Elternvertretern jedoch einen wichtigen Auftrag erteilt hat, ist den wenigsten bewusst.

  • Rechtlich sichert die Elternmitwirkung nach dem KitaGesetz das in Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz garantierte Erziehungsrecht der Eltern. Weiterlesen
  • Doch Elternmitwirkung ist nicht nur eine Rechtsfrage. Kinder können sich in der Kita nur dann gut entwickeln, wenn das Kita-Team, die Leitung, die Eltern und die Träger kooperativ zum Wohle der Kinder zusammenarbeiten. Deshalb hat der Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz eine Elternmitwirkungsbroschüre erstellt. Weiterlesen